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 Hausanschlüsse

Auskünfte über die Lage der Grundstücksanschlussleitungen können für Neubauvorhaben und auch für bestehende Gebäude beim Tiefbauamt eingeholt werden.

Bei der Neueinrichtung von Hausanschlussleitungen auf einem privaten Grundstück hat der Grundstückseigentümer eine geeignete Inspektionsöffnung auf seinem Grundstück außerhalb des Gebäudes einzubauen.

Zuständige Einrichtung

Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Henzler: Sachbearbeitung
Tel: 02451 629-623
E-Mail: gabi.henzler@geilenkirchen.de
Herr Kroschewski: Sachbearbeitung
Tel: 02451 629-217
E-Mail: andreas.kroschewski@geilenkirchen.de
Hausanschlüsse

Auskünfte über die Lage der Grundstücksanschlussleitungen können für Neubauvorhaben und auch für bestehende Gebäude beim Tiefbauamt eingeholt werden.

Bei der Neueinrichtung von Hausanschlussleitungen auf einem privaten Grundstück hat der Grundstückseigentümer eine geeignete Inspektionsöffnung auf seinem Grundstück außerhalb des Gebäudes einzubauen.

Hausanschluss, Grundstücksanschluss, Hausanschlussleitung https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10981/show
Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
Markt 9 52511 Geilenkirchen

Frau

Henzler

Sachbearbeitung

307

02451 629-623
gabi.henzler@geilenkirchen.de

Herr

Kroschewski

Sachbearbeitung

312

02451 629-217
andreas.kroschewski@geilenkirchen.de