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Heimpflege
Hilfe zur Pflege als Leistung der Sozialhilfe kommt in Betracht, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen und kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen zur Deckung der durch die Pflegebedürftigkeit entstehenden Kosten für ambulante Pflege oder Heimpflege zur Verfügung steht.
Rechtsgrundlagen
SGB XII
Weitere Informationen
Ab dem 01.04.2017 erfolgt die Sachbearbeitung für ANträge auf ungedeckte Heimkosten durch das Amt für Soziales beim Kreis Heinsberg.
Einen Wegweiseer zur Beantragung der HIlfe entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Informationsblatt. Darin finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner.
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Zuständige Einrichtung
Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Hilfe zur Pflege als Leistung der Sozialhilfe kommt in Betracht, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen und kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen zur Deckung der durch die Pflegebedürftigkeit entstehenden Kosten für ambulante Pflege oder Heimpflege zur Verfügung steht.
Ab dem 01.04.2017 erfolgt die Sachbearbeitung für ANträge auf ungedeckte Heimkosten durch das Amt für Soziales beim Kreis Heinsberg.
Einen Wegweiseer zur Beantragung der HIlfe entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Informationsblatt. Darin finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner.
Hilfe zur Pflege, ambulante Pflege https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10982/show