BIS: Suche und Detail

 Heimpflege

Hilfe zur Pflege als Leistung der Sozialhilfe kommt in Betracht, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen und kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen zur Deckung der durch die Pflegebedürftigkeit entstehenden Kosten für ambulante Pflege oder Heimpflege zur Verfügung steht.

Rechtsgrundlagen

SGB XII

Weitere Informationen

Ab dem 01.04.2017 erfolgt die Sachbearbeitung für ANträge auf ungedeckte Heimkosten durch das Amt für Soziales beim Kreis Heinsberg.

Einen Wegweiseer zur Beantragung der HIlfe entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Informationsblatt. Darin finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner.

Heimpflege

Hilfe zur Pflege als Leistung der Sozialhilfe kommt in Betracht, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen und kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen zur Deckung der durch die Pflegebedürftigkeit entstehenden Kosten für ambulante Pflege oder Heimpflege zur Verfügung steht.

Ab dem 01.04.2017 erfolgt die Sachbearbeitung für ANträge auf ungedeckte Heimkosten durch das Amt für Soziales beim Kreis Heinsberg.

Einen Wegweiseer zur Beantragung der HIlfe entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Informationsblatt. Darin finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner.

Hilfe zur Pflege, ambulante Pflege https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10982/show
Jugend- und Sozialamt
Nikolaus-Becker-Str. 28-34 52511 Geilenkirchen