BIS: Suche und Detail

 Straßenverkehrsbehörde

Das Bürger- und Ordnungsamt ist als Straßenverkehrsbehörde u.a. für die Anorndung von Verkehrszeichen sowie für die Erteilung von vielfältigen Erlaubnissen und Ausnahmen nach der Straßenverkehrsordnung zuständig. Der Aufgabenbereich erfasst beispielhaft:

  • Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten
  • verkehrsregelnde Anordnungen bei Veranstaltugen aller Art
  • Ausnahmen von Sonntagsfahrverbot
  • verkehrsbeschränkende Anordnungen bei Durchführung von Arbeiten im oder mit Auswirkung auf den öffentlichen Verkehrsraum

Downloads

Zuständige Einrichtung

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Straßenverkehrsbehörde

Das Bürger- und Ordnungsamt ist als Straßenverkehrsbehörde u.a. für die Anorndung von Verkehrszeichen sowie für die Erteilung von vielfältigen Erlaubnissen und Ausnahmen nach der Straßenverkehrsordnung zuständig. Der Aufgabenbereich erfasst beispielhaft:

  • Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten
  • verkehrsregelnde Anordnungen bei Veranstaltugen aller Art
  • Ausnahmen von Sonntagsfahrverbot
  • verkehrsbeschränkende Anordnungen bei Durchführung von Arbeiten im oder mit Auswirkung auf den öffentlichen Verkehrsraum
Verkehrsschild https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11415/show
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Markt 9 52511 Geilenkirchen

Herr

Janßen

Sachbearbeitung

16

02451 629-946
theo.janssen@geilenkirchen.de