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 Bildung und Teilhabe für Empfänger von ALG II

Eltern haben für ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

 

  • Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Grundsicherung nach dem SGB XII
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Der Leistungskatalog ergibt sich aus dem Antragsformular.

Die Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten die Leistungen beim Jobcenter.

Zuständige Einrichtung

Stadtverwaltung Geilenkirchen
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: stadt@geilenkirchen.de

Bildung und Teilhabe für Empfänger von ALG II

Eltern haben für ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

 

  • Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Grundsicherung nach dem SGB XII
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Der Leistungskatalog ergibt sich aus dem Antragsformular.

Die Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten die Leistungen beim Jobcenter.

alg2, alg II https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12245/show
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9 52511 Geilenkirchen
Telefon 02451 629-0
Fax 02451 629-200