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Bildung und Teilhabe für Empfänger von ALG II
Eltern haben für ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Grundsicherung nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Der Leistungskatalog ergibt sich aus dem Antragsformular.
Die Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten die Leistungen beim Jobcenter.
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Zuständige Einrichtung
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: stadt@geilenkirchen.de
Bildung und Teilhabe für Empfänger von ALG II
Eltern haben für ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Grundsicherung nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Der Leistungskatalog ergibt sich aus dem Antragsformular.
Die Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten die Leistungen beim Jobcenter.
alg2, alg II https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12245/show Stadtverwaltung Geilenkirchen
001 Markt 9 52511 Geilenkirchen
Telefon 02451 629-0
Fax 02451 629-200