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 Reisepass

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)

 

Bitte beachten Sie:

Die Beantragung eines Reisepasses kann nur persönlich erfolgen.

Rechtsgrundlagen

  • Passgesetz
  • ŸPassverordnung
  • Passverwaltungsvorschrift

Voraussetzungen

  • Ÿ deutsche Staatsangehörigkeit
  • Ÿ in Geilenkirchen mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet

Unterlagen

Bei Antragstellung:

  • Identitätsnachweis (alter Reisepass, Personalausweis, andere amtliche Lichtbildausweise)

Bitte beachten Sie:
Es werden nur Lichtbilder akzeptiert, die aktuell sind, nicht älter als 1 Jahr!
Ältere Lichtbilder können und dürfen bei der Beantragung eines Passes/eines Ausweises nicht akzeptiert werden.

  • Die Beantragung eines Ausweisdokumentes für Kinder/Jugendliche kann nur durch einen gesetzlichen Vertreter und das Kind/Jugendlichen persönlich erfolgen. Antragsberechtigt ist, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Besitzen die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, müssen beide Elternteile ihr schriftliches Einverständnis über die Passbeantragung eines Kindes erteilen (siehe Antragsformular). Besitzt nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist auch nur deren/dessen schriftliches Einverständnis erforderlich. In diesem Fall ist der Nachweis über das alleinige Sorgerecht, z.B. in Form einer Bescheinigung des Jugendamtes, vorzulegen.
  • ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
  • bei einer vollzogenen Eheschließung wird zusätzlich die Heiratsurkunde benötigt


Ändert sich durch Eheschließung der Familienname, so haben Antragstellerinnen oder Antragsteller die Möglichkeit, schon vorab ein Ausweisdokument mit dem dann gültigen Namen zu beantragen, wenn sofort nach der Eheschließung eine Auslandsreise angetreten werden soll. Dieses kann frühestens 56 Tage vor dem Eheschließungstermin beantragt werden. Bei Antragstellung ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. 

Bei einer Einbürgerung ist die von der Einbürgerungsstelle ausgestellte Einbürgerungsurkunde vorzulegen.



Bei Abholung:

  • alter Reisepass (zur Entwertung) / vorläufiger Reisepass (zur Vernichtung)
  • ist dieser nicht vorhanden, ein anderer Identitätsnachweis
  • ggf. Vollmacht, wenn ein Vertreter den Reisepass abholen soll

Kosten

  • Ÿ37,50 € bis zum 24. Lebensjahr  (gültig für 6 Jahre)
  • 60,00 € ab dem 24. Lebensjahr  (gültig für 10 Jahre)

Weitere Kosten (zuzüglich):

  • Ÿ32,00 € für einen Expresspass
  • 22,00 € für einen 48-Seitenpass

 

Kann ein Reisepass im regulären Antragsverfahren nicht rechtzeitig ausgestellt werden, ist ein Expresspass zu beantragen. Der Expresspass ist in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen abholbereit (diese Frist kann von der Bundesdruckerei jedoch nicht garantiert werden).

 

Erst, wenn der Zeitraum von 5 Arbeitstagen von der Antragstellung bis zum Reiseantritt nicht ausreicht, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser ist längstens für ein Jahr gültig. Bitte beachten Sie vor der Beantragung dringend die Einreisebestimmungen des Zielstaates, da der vorläufige Reisepass als Dokument zum Grenzübertritt nicht von allen Ländern (z.B. USA) anerkannt wird.

 

Zur Beantragung ist zwingend vorzulegen die Buchungsbestätigung, aus der die Kurzfristigkeit der geplanten Reise hervorgeht.

  • Ÿ26,00 € für einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass



Bearbeitungsdauer

  • Ÿregulär ca. 5-6 Wochen
  • per Express ca. 5 Arbeitstage

Weitere Informationen

Der Reisepass (ePass) ist mit einem kontaktlosen Speicherelement (Chip) ausgestattet, auf dem Ihre personenbezogenen Daten einschließlich des Lichtbildes und zweier Fingerabdrücke gespeichert werden. Dieser Chip gewährleistet zuverlässigen Schutz vor unautorisierten Zugriffen oder Manipulation. Die Fingerabdrücke werden erst ab dem 6. Lebensjahr erfasst und sind seit November 2007 verpflichtend. Der Reisepass kann nicht verlängert werden.

In welche Länder Sie mit dem Reisepass (ePass) reisen können  und weitere Reiseinformationen finden Sie unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

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  • - Kostenpflichtig

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Hees: Sachbearbeitung
Tel: 02451 629-933
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
Frau Pfeifer: Sachbearbeitung
Tel: 02451 629-933
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
Frau Wilms: Sachbearbeitung
Tel: 02451 629-933
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
Frau Reichert: Sachbearbeitung
Tel: 02451 629-933
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
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Bitte beachten Sie:

Die Beantragung eines Reisepasses kann nur persönlich erfolgen.

Bei Antragstellung:

  • Identitätsnachweis (alter Reisepass, Personalausweis, andere amtliche Lichtbildausweise)

Bitte beachten Sie:
Es werden nur Lichtbilder akzeptiert, die aktuell sind, nicht älter als 1 Jahr!
Ältere Lichtbilder können und dürfen bei der Beantragung eines Passes/eines Ausweises nicht akzeptiert werden.

  • Die Beantragung eines Ausweisdokumentes für Kinder/Jugendliche kann nur durch einen gesetzlichen Vertreter und das Kind/Jugendlichen persönlich erfolgen. Antragsberechtigt ist, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Besitzen die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, müssen beide Elternteile ihr schriftliches Einverständnis über die Passbeantragung eines Kindes erteilen (siehe Antragsformular). Besitzt nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist auch nur deren/dessen schriftliches Einverständnis erforderlich. In diesem Fall ist der Nachweis über das alleinige Sorgerecht, z.B. in Form einer Bescheinigung des Jugendamtes, vorzulegen.
  • ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
  • bei einer vollzogenen Eheschließung wird zusätzlich die Heiratsurkunde benötigt


Ändert sich durch Eheschließung der Familienname, so haben Antragstellerinnen oder Antragsteller die Möglichkeit, schon vorab ein Ausweisdokument mit dem dann gültigen Namen zu beantragen, wenn sofort nach der Eheschließung eine Auslandsreise angetreten werden soll. Dieses kann frühestens 56 Tage vor dem Eheschließungstermin beantragt werden. Bei Antragstellung ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. 

Bei einer Einbürgerung ist die von der Einbürgerungsstelle ausgestellte Einbürgerungsurkunde vorzulegen.



Bei Abholung:

  • alter Reisepass (zur Entwertung) / vorläufiger Reisepass (zur Vernichtung)
  • ist dieser nicht vorhanden, ein anderer Identitätsnachweis
  • ggf. Vollmacht, wenn ein Vertreter den Reisepass abholen soll

Der Reisepass (ePass) ist mit einem kontaktlosen Speicherelement (Chip) ausgestattet, auf dem Ihre personenbezogenen Daten einschließlich des Lichtbildes und zweier Fingerabdrücke gespeichert werden. Dieser Chip gewährleistet zuverlässigen Schutz vor unautorisierten Zugriffen oder Manipulation. Die Fingerabdrücke werden erst ab dem 6. Lebensjahr erfasst und sind seit November 2007 verpflichtend. Der Reisepass kann nicht verlängert werden.

In welche Länder Sie mit dem Reisepass (ePass) reisen können  und weitere Reiseinformationen finden Sie unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

  • Ÿ37,50 € bis zum 24. Lebensjahr  (gültig für 6 Jahre)
  • 60,00 € ab dem 24. Lebensjahr  (gültig für 10 Jahre)

Weitere Kosten (zuzüglich):

  • Ÿ32,00 € für einen Expresspass
  • 22,00 € für einen 48-Seitenpass

 

Kann ein Reisepass im regulären Antragsverfahren nicht rechtzeitig ausgestellt werden, ist ein Expresspass zu beantragen. Der Expresspass ist in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen abholbereit (diese Frist kann von der Bundesdruckerei jedoch nicht garantiert werden).

 

Erst, wenn der Zeitraum von 5 Arbeitstagen von der Antragstellung bis zum Reiseantritt nicht ausreicht, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser ist längstens für ein Jahr gültig. Bitte beachten Sie vor der Beantragung dringend die Einreisebestimmungen des Zielstaates, da der vorläufige Reisepass als Dokument zum Grenzübertritt nicht von allen Ländern (z.B. USA) anerkannt wird.

 

Zur Beantragung ist zwingend vorzulegen die Buchungsbestätigung, aus der die Kurzfristigkeit der geplanten Reise hervorgeht.

  • Ÿ26,00 € für einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass



Pass, Expresspass, vorläufiger Passamt, Pässe, Reisespaß https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7345/show
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Markt 9 52511 Geilenkirchen
Telefon 02451 629-933
Fax 02451 629-929

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