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 Wohngeld, Mietzuschuss, Lastenzuschuss

Wohngeld wird bei Vorliegen der gesetzlichen Vorausssetzungen als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für Wohnungseigentümer geleistet.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Asylbewerberleistungen sowie Auszubildende oder Studierende, denen dem Grunde nach Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAFöG)-Leistungen zustehen.

 

Weitere Informationen zum Wohngeld stehen unter https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz

Hinweise und Besonderheiten

Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter ist nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens zugeordnet.

Frau Jäger: Buchstabe A - O

Herr Kartal: Buchstabe P - Z

Zuständige Einrichtung

Jugend- und Sozialamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Kartal: Sachbearbeitung
Tel: 02451 629-923
E-Mail: harald.kartal@geilenkirchen.de
Frau Houben: Sachbearbeitung
Tel: 02451 629-415
E-Mail: christina.houben@geilenkirchen.de
Wohngeld, Mietzuschuss, Lastenzuschuss

Wohngeld wird bei Vorliegen der gesetzlichen Vorausssetzungen als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für Wohnungseigentümer geleistet.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Asylbewerberleistungen sowie Auszubildende oder Studierende, denen dem Grunde nach Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAFöG)-Leistungen zustehen.

 

Weitere Informationen zum Wohngeld stehen unter https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld zur Verfügung.

Wohngeldtabelle, Wohngeldantrag, Antrag auf Wohngeld https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7692/show
Jugend- und Sozialamt
Markt 9 52511 Geilenkirchen

Herr

Kartal

Sachbearbeitung

23

02451 629-923
harald.kartal@geilenkirchen.de

Frau

Houben

Sachbearbeitung

23

02451 629-415
christina.houben@geilenkirchen.de