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 Wohngeld, Mietzuschuss, Lastenzuschuss

Wohngeld wird bei Vorliegen der gesetzlichen Vorausssetzungen als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für Wohnungseigentümer geleistet.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Asylbewerberleistungen sowie Auszubildende oder Studierende, denen dem Grunde nach Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAFöG)-Leistungen zustehen.

 

Weitere Informationen zum Wohngeld stehen unter https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz

Zuständige Einrichtung

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Wohngeld, Mietzuschuss, Lastenzuschuss

Wohngeld wird bei Vorliegen der gesetzlichen Vorausssetzungen als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für Wohnungseigentümer geleistet.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Asylbewerberleistungen sowie Auszubildende oder Studierende, denen dem Grunde nach Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAFöG)-Leistungen zustehen.

 

Weitere Informationen zum Wohngeld stehen unter https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld zur Verfügung.

Wohngeldtabelle, Wohngeldantrag, Antrag auf Wohngeld https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7692/show
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Markt 9 52511 Geilenkirchen

Herr

Schwalbach

Sachbearbeitung

23

02451 629-942
wohngeldstelle@geilenkirchen.de

Frau

Laslo

Sachbearbeitung

322

02451 629-415
marissa.laslo@geilenkirchen.de