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 Hilfe nach SGB XII A-K

Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten Personen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Personen die älter als 65 Jahre oder dauerhaft erwerbsunfähig sind, können Grundsicherung beantragen.

Rechtsgrundlagen

SGB XII

Weitere Informationen

Die Antragstellung sollte im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Sachbearbeiter erfolgen. Bei dieser Gelegenheit erfolgt auch eine Befürftigkeitsprüfung. Ggf. werden im Rahmen der Beratung vorrangig zu nutzende Wege zur Deckung des Lebensunterhaltes aufgezeigt.

Zuständige Einrichtung

Jugend- und Sozialamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Cockx: Sachbearbeitung
Tel: 02451 629-328
E-Mail: kerstin.cockx@geilenkirchen.de
Hilfe nach SGB XII A-K

Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten Personen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Personen die älter als 65 Jahre oder dauerhaft erwerbsunfähig sind, können Grundsicherung beantragen.

Die Antragstellung sollte im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Sachbearbeiter erfolgen. Bei dieser Gelegenheit erfolgt auch eine Befürftigkeitsprüfung. Ggf. werden im Rahmen der Beratung vorrangig zu nutzende Wege zur Deckung des Lebensunterhaltes aufgezeigt.

Hilfe zum Lebensunterhalt https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8009/show
Jugend- und Sozialamt
Markt 9 52511 Geilenkirchen

Frau

Cockx

Sachbearbeitung

328

02451 629-328
kerstin.cockx@geilenkirchen.de