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 E-Government

Nach dem E-Government-Gesetz (EGovG) ist die Stadtverwaltung verpflichtet, einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente zur Verfügung zu stellen, eine sog. De-Mail-Adresse.

Wenn Sie für sich bereits eine De-Mailadresse eingerichtet haben, können Sie die Stadt Geilenkirchen über  stadt@geilenkirchen.de-mail.de kontaktieren.

Rechtsgrundlagen

E-Government-Gesetz EGovG

Weitere Informationen

Service-Konto NRW für E-Government Dienste

https://servicekonto.nrw/serviceaccount/

Zuständige Einrichtung

Hauptamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

E-Government

Nach dem E-Government-Gesetz (EGovG) ist die Stadtverwaltung verpflichtet, einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente zur Verfügung zu stellen, eine sog. De-Mail-Adresse.

Wenn Sie für sich bereits eine De-Mailadresse eingerichtet haben, können Sie die Stadt Geilenkirchen über  stadt@geilenkirchen.de-mail.de kontaktieren.

Service-Konto NRW für E-Government Dienste

https://servicekonto.nrw/serviceaccount/

Elektronische Übermittlung https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8423/show
Hauptamt
Markt 9 52511 Geilenkirchen

Herr

Hennes

Abteilungsleitung

113

02451 629-122
stefan.hennes@geilenkirchen.de