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Bauordnungsbehördliche Verfahren
Beschreibung
Bauordnungsbehördliche Maßnahmen dienen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die durch Verstöße gegen geltendes Baurecht entstehen. Entsprechende Verstöße sind insbesondere ungenehmigte Errichtungen, Umbauten oder Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen oder mangelnde Unterhaltungen baulicher Anlagen, sodass von diesen eine Gefahr ausgeht.
Amt für Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Hochbau
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
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- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-222
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E-Mail: patrick.kalus@geilenkirchen.de
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-226
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-219
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E-Mail: oliver.vanhall@geilenkirchen.de