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Festaufzüge (Genehmigung)
Beschreibung
Eine übermäßige Straßenbenutzung durch Umzüge bei Volksfesten u.Ä. bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde. Hiervon ausgenommen sind ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie Brauchtumsveranstaltungen. Zur Abgrenzung empfiehlt sich die KOntaktaufnahme mit dem Ordnungsamt.
§ 18 Straßen- und Wegegesetz, § 29 Straßenverkehrsordnung
- Antragsformular
- Versicherungsbestätigung
- Veranstaltererklärung
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Der Antrag kann mit dem unten stehenden Formular per Post, Fax oder durch persönliche Vorsprache, jedoch mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung, beim Ordnungsamt gestellt werden.
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Zuständige Einrichtungen
- Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
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- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-946
-
E-Mail: theo.janssen@geilenkirchen.de
Eine übermäßige Straßenbenutzung durch Umzüge bei Volksfesten u.Ä. bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde. Hiervon ausgenommen sind ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie Brauchtumsveranstaltungen. Zur Abgrenzung empfiehlt sich die KOntaktaufnahme mit dem Ordnungsamt.
§ 18 Straßen- und Wegegesetz, § 29 Straßenverkehrsordnung
- Antragsformular
- Versicherungsbestätigung
- Veranstaltererklärung
Der Antrag kann mit dem unten stehenden Formular per Post, Fax oder durch persönliche Vorsprache, jedoch mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung, beim Ordnungsamt gestellt werden.
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10759/show