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Hausanschlüsse
Beschreibung
Auskünfte über die Lage der Grundstücksanschlussleitungen können für Neubauvorhaben und auch für bestehende Gebäude beim Tiefbauamt eingeholt werden.
Bei der Neueinrichtung von Hausanschlussleitungen auf einem privaten Grundstück hat der Grundstückseigentümer eine geeignete Inspektionsöffnung auf seinem Grundstück außerhalb des Gebäudes einzubauen.
Tiefbauamt
Zuständige Einrichtungen
- Tiefbauamt
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- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Stellvertretende Amtsleitung
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Telefon: 02451 629-217