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Kanalanschlussbeiträge
Beschreibung
Für die Möglichkeit, ein baulich nutzbares Grundstück an die öffentliche Schmutz- oder Regenwasserentwässerung anzuschließen, wird ein Beitrag erhoben. Die Beitragshöhe richtet sich nach Größe, Art und Maß der baulichen Nutzung des Grundstücks. Der Kanalanschlussbeitrag kann für ein Grundstück nur einmal erhoben werden.
§ 8 KAG, Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen, Abwasserbeseitigungssatzung
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Zuständige Einrichtungen
- Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
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- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-224
Für die Möglichkeit, ein baulich nutzbares Grundstück an die öffentliche Schmutz- oder Regenwasserentwässerung anzuschließen, wird ein Beitrag erhoben. Die Beitragshöhe richtet sich nach Größe, Art und Maß der baulichen Nutzung des Grundstücks. Der Kanalanschlussbeitrag kann für ein Grundstück nur einmal erhoben werden.
§ 8 KAG, Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen, Abwasserbeseitigungssatzung
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11051/show