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Kanalbenutzungsgebühren
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der Abwasseranlagen (Kanalisation) erhebt die Stadt Geilenkirchen Kanalbenutzungsgebühren. Diese werden getrennt für die EInleitung von Schmutz- (Brauchwasser) und Niederschlagswasser erhoben. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke, die an die Kanalisation angeschlossen sind. Sind mehrere Personen Eigentümer eines Grundstückes, so sind sie Gesamtschuldner.
Die Schmutzwassergebühr wird nach der entnommenen Frischwassermenge berechnet. Grundlage ist in der Regel der Ihnen vom Verbandswasserwerk Gangelt in Rechnung gestellte Wasserverbrauch des jeweiligen Jahres.
Die Gebühr für das eingeleitete Oberflächenwasser wird für die bebauten und überdachten sowie befestigten Flächen, von denen Wasser direkt oder indirekt dem Kanal zugeführt wird, berechnet.
Gebühren:
Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren.
Kämmerei
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Zuständige Einrichtungen
- Kämmerei
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-299
-
E-Mail: steueramt@geilenkirchen.de
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-299
-
E-Mail: steueramt@geilenkirchen.de
Für die Inanspruchnahme der Abwasseranlagen (Kanalisation) erhebt die Stadt Geilenkirchen Kanalbenutzungsgebühren. Diese werden getrennt für die EInleitung von Schmutz- (Brauchwasser) und Niederschlagswasser erhoben. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke, die an die Kanalisation angeschlossen sind. Sind mehrere Personen Eigentümer eines Grundstückes, so sind sie Gesamtschuldner.
Die Schmutzwassergebühr wird nach der entnommenen Frischwassermenge berechnet. Grundlage ist in der Regel der Ihnen vom Verbandswasserwerk Gangelt in Rechnung gestellte Wasserverbrauch des jeweiligen Jahres.
Die Gebühr für das eingeleitete Oberflächenwasser wird für die bebauten und überdachten sowie befestigten Flächen, von denen Wasser direkt oder indirekt dem Kanal zugeführt wird, berechnet.
Gebühren:
Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren.
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11052/show