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Krankenhilfe

Beschreibung

Personen, die nicht krankenverischert sind, erhalten bei finanzieller Bedürtigkeit und Vorliegen verschiedener gesetzlicher Voraussetzungen Hilfe zur Finanzierung notwendiger Krankenbehandlungen.

Jugend- und Sozialamt

Die Antragstellung sollte im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Sachbearbeiter erfolgen. Bei dieser Gelegenheit erfolgt auch eine Bedürftigkeitsprüfung. Ggf. werden im Rahmen der Beratung vorrangig zu nutzende Wege zur Deckung des Lebensunterhaltes aufgezeigt.

Zuständige Einrichtungen