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Straßenreinigungsgebühren

Beschreibung

Nach dem Gesetz über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz-StrReinG NW) und die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) werden Straßenreinigungsgebühren erhoben.

Gebührenmaßstab ist die maßgebende Grundstücksseite.

Benutzungsgebühr je Meter

a) Straßenreinigung igem. § 4 des Straßenverzeichnisses: 1,59 €/lfd. Meter

b) Winterwartung gem. § 2 des Straßenverzeichnisses: 0,43 €/lfd. Meter

Straßenreinigungsgesetz-StrReinGNW

Straßenreinigungs- und Gebührensatzung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen