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Umlegungsverfahren
Kurzbeschreibung
Unter dem Begriff „Umlegung“ ist im Baurecht ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren) zu verstehen, das im Baugesetzbuch (§§ 45 ff. BauGB) geregelt ist. Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
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- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Stellvertretende Amtsleitung
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Telefon: 02451 629-234
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-241
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E-Mail: jannik.koenigs@geilenkirchen.de
Unter dem Begriff „Umlegung“ ist im Baurecht ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren) zu verstehen, das im Baugesetzbuch (§§ 45 ff. BauGB) geregelt ist. Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11472/show