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Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Beschreibung

Mit der Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bestätigt, dass der Empfänger dieser Bescheinigung bis zum Ausstellungsdatum seinen Zahlungsverpflichtungen bezüglich Gewerbesteuer und/oder Grundsteuer und/oder sonstigen Grundbesitzabgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Zuständige Einrichtungen