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Wohnungsbindung

Beschreibung

Belegungs- und Besetzungskontrolle aller öffentlich und nicht öffentlich geförderten Eigenheime, Eigentums- und Mietwohnungen.Die Aufgabe umfasst die Prüfung, ob

  • die Darlehensnehmer das geförderte Eigenheim bzw. die Eigentumswohnung selbst bewohnt
  • die Bewohner geförderter Mietwohnungen beim Bezug der Wohnung in Besitz eines Wohnberechtigungsscheins waren
  • die Nettokaltmiete korrekt anhand der Wirtschaftlichkeitsberechnungen festgesetz wurde
  • bauliche Veränderungen ohne Information der NRW-Bank vorgenommen wurden
  • am Wohnobjekt Mängel zu beseitigen sind

Des Weiteren sind Leerstände festzustellen und Maßnahmen zur Neubelegung der Wohnungen zu ergreifen.

Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum des Landes Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

Zuständige Einrichtungen