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Restabfall
Beschreibung
Alle Abfälle, die nicht vermieden oder verwertet werden können und vom Volumen bzw. Gewicht her in die Restmülltonne passen.
- Holsammlung
- zweiwöchentlich bei 120 l und 240 l Tonnen
- wöchentlich oder zweiwöchentlich bei 770 l und 1100 l Containern. Die wöchentliche Leerung der Container erfolgt generell donnerstags. Die zweiwöchentliche Leerung erfolgt nach dem jeweiligen Abfuhrbezirk im Kalenderblatt.
- für Hauseigentümer besteht die Möglichkeit, die auf ihrem Grundstück angefallenen Gewichte der Restabfall-Leerungen im Abfallbanking (siehe Onlinedienstleistung) elektronisch abzurufen.
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Geilenkirchen
Kämmerei
- Grundgebühr für das 120l/240l Restmüllgefäß 75,00 € im Jahr
- Gewichtsgebühr 1 kg Restmüll 0,27 € pro Kilo
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Kämmerei
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- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-299
-
E-Mail: steueramt@geilenkirchen.de
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-299
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E-Mail: steueramt@geilenkirchen.de
Alle Abfälle, die nicht vermieden oder verwertet werden können und vom Volumen bzw. Gewicht her in die Restmülltonne passen.
- Holsammlung
- zweiwöchentlich bei 120 l und 240 l Tonnen
- wöchentlich oder zweiwöchentlich bei 770 l und 1100 l Containern. Die wöchentliche Leerung der Container erfolgt generell donnerstags. Die zweiwöchentliche Leerung erfolgt nach dem jeweiligen Abfuhrbezirk im Kalenderblatt.
- für Hauseigentümer besteht die Möglichkeit, die auf ihrem Grundstück angefallenen Gewichte der Restabfall-Leerungen im Abfallbanking (siehe Onlinedienstleistung) elektronisch abzurufen.
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Geilenkirchen
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11714/show