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Beratung vor Anmeldung einer Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit
Beschreibung
Wenn Sie, Ihre Partnerin oder Ihr Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, sind einige Besonderheiten vor der Eheschließung zu beachten. Nutzen Sie daher das ausführliche, kostenlose Beratungsgespräch bei uns. Sie erhalten dann von uns ein Merkblatt, in dem sämtliche erforderlichen Unterlagen individuell für Sie aufgelistet sind.
Bei der Anmeldung zur Eheschließung prüfen wir neben den Angaben zur Person, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht eventuell Ehehindernisse ergeben. Darüber hinaus können Prüfverfahren durch das Oberlandesgericht Köln notwendig sein. War jemand von Ihnen schon einmal im Ausland verheiratet und/oder wurde dort geschieden, ist möglicherweise die Anerkennung der Scheidung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf erforderlich.
Da die Gesetze in jedem Land anders sind, können wir nur im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs auf alle Voraussetzungen für Ihre Eheschließung eingehen.
-
Personalausweis oder Reisepass
Damit wir Ihnen eine kompetente Beratung für die vorzulegenden Unterlagen geben können, muss Ihre ausländische Staatsangehörigkeit geklärt sein. Dies ist nur durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments möglich. Sollte Ihr Heimatstaat Mitglied der Europäischen Union sein, reicht die Vorlage Ihrer Identitätskarte aus. Andernfalls bringen Sie bitte Ihren Pass und gegebenenfalls Ihren Aufenthaltstitel mit.
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Dolmetscherin oder Dolmetscher
Sollte keine oder keiner von Ihnen beiden die deutsche Sprache beherrschen, ist es notwendig, dass Sie jemanden mitbringen, die oder der für Sie übersetzen kann. Bei der Person kann es sich um eine Freundin oder Freund oder um eine Verwandte oder einen Verwandten handeln.
Standes- und Friedhofsamt
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit den Standesbeamten.
Keine
Zuständige Einrichtungen
- Standes- und Friedhofsamt
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
- Telefon:
02451 629-934 - Fax:
02451 629-929 - E-Mail:
standesamt@geilenkirchen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-925
-
E-Mail: standesamt@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-924
-
E-Mail: standesamt@geilenkirchen.de
Wenn Sie, Ihre Partnerin oder Ihr Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, sind einige Besonderheiten vor der Eheschließung zu beachten. Nutzen Sie daher das ausführliche, kostenlose Beratungsgespräch bei uns. Sie erhalten dann von uns ein Merkblatt, in dem sämtliche erforderlichen Unterlagen individuell für Sie aufgelistet sind.
Bei der Anmeldung zur Eheschließung prüfen wir neben den Angaben zur Person, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht eventuell Ehehindernisse ergeben. Darüber hinaus können Prüfverfahren durch das Oberlandesgericht Köln notwendig sein. War jemand von Ihnen schon einmal im Ausland verheiratet und/oder wurde dort geschieden, ist möglicherweise die Anerkennung der Scheidung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf erforderlich.
Da die Gesetze in jedem Land anders sind, können wir nur im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs auf alle Voraussetzungen für Ihre Eheschließung eingehen.
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Personalausweis oder Reisepass
Damit wir Ihnen eine kompetente Beratung für die vorzulegenden Unterlagen geben können, muss Ihre ausländische Staatsangehörigkeit geklärt sein. Dies ist nur durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments möglich. Sollte Ihr Heimatstaat Mitglied der Europäischen Union sein, reicht die Vorlage Ihrer Identitätskarte aus. Andernfalls bringen Sie bitte Ihren Pass und gegebenenfalls Ihren Aufenthaltstitel mit.
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Dolmetscherin oder Dolmetscher
Sollte keine oder keiner von Ihnen beiden die deutsche Sprache beherrschen, ist es notwendig, dass Sie jemanden mitbringen, die oder der für Sie übersetzen kann. Bei der Person kann es sich um eine Freundin oder Freund oder um eine Verwandte oder einen Verwandten handeln.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit den Standesbeamten.
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11715/show