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Änderung der Personendaten

Kurzbeschreibung

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)

Beschreibung

Hat sich zum Beispiel Ihr Familienname geändert, Ihr Familienstand oder Ihre Religionszugehörigkeit, so müssen Sie diese Änderung im Bürgerbüro mitteilen. Dies ist beim Familienstand zum Beispiel wichtig für Ihre Steuerklasse beim Finanzamt. Haben Sie z.B. im Ausland geheiratet, sollten die Eheschließung umgehend im Bürgerbüro mitteilen.

Bitte bringen Sie entsprechende Nachweise im Original (Eheurkunde, gerichtliches Scheidungsurteil, Bescheinigung der Namensänderung etc.) vor.

Ihre Personendaten werden daraufhin im Melderegister aktualisiert.

  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweise im Original

Bürgerbüro

je nach Aufwand

  • in Geilenkirchen mit alleinigem oder Hauptwohnsitz gemeldet
  • persönliche Vorsprache

Keine

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen