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Ehrung von Alters- und Ehejubiläen

Beschreibung

Bürger und Bürgerinnen, die ein Alters- oder Ehejubiläum begehen, werden von der Stadt Geilenkirchen mit einem schriftlichen Glückwunsch und auf Wunsch auch im Rahmen eines persönlichen Besuchs durch die Bürgermeisterin geehrt.

Rat und Verwaltung der Stadt Geilenkirchen ehren mit einem Glückwunschschreiben Ehejubilare zur Goldenen Hochzeit (50 Jahre), Diamantenen Hochzeit (60 Jahre), Eisernen Hochzeit (65 Jahre) und Gnadenhochzeit (70 Jahre) sowie Altersjubilare zur Vollendung des 90., 95., 100. und jedes weiteren Lebensjahres. Die zu ehrenden Jubilare müssen ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Geilenkirchen haben.

Sofern die Jubilare eine persönliche Gratulation wünschen, werden die Glückwünsche nach vorheriger Terminabsprache wahlweise durch die Bürgermeisterin, den Ortsvorsteher und/oder dem Kreistagsabgeordneten überbracht.

Zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen werden alle Ehe- und Altersjubilare um schriftliche Zustimmung zur Weitergabe ihrer persönlichen Daten gebeten. Hierzu erhalten die Jubilare vorab ein Anschreiben mit einem Rückmeldebogen.

Es entstehen keine Kosten. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen