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Werbeanlagen
Beschreibung
Wenn Sie eine Werbeanlage errichten möchten, benötigen Sie dafür in den meisten Fällen eine Genehmigung. Das Antragsverfahren für Werbeanlagen regelt die Errichtung und Änderung von Schildern, Plakaten und anderen Werbeträgern.
§ 10 BauO NRW
Bauaufsichtsamt
Zuständige Einrichtungen
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Bauaufsichtsamt
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- Straße: Markt Hausnummer: 9
- PLZ: 52511 Ort: Geilenkirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Stellvertretende Amtsleitung
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Telefon: 02451 629-213