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Werbeanlagen

Beschreibung

Wenn Sie eine Werbeanlage errichten möchten, benötigen Sie dafür in den meisten Fällen eine Genehmigung. Das Antragsverfahren für Werbeanlagen regelt die Errichtung und Änderung von Schildern, Plakaten und anderen Werbeträgern. 

 

§ 10 BauO NRW

Bauaufsichtsamt 

Zuständige Einrichtungen

  • Bauaufsichtsamt
      • Straße: Markt Hausnummer: 9
      • PLZ: 52511 Ort: Geilenkirchen

Zuständige Kontaktpersonen