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Anliegen ohne Termin im Bürgerbüro
Kurzbeschreibung
Grundsätzlich ist für alle Dienstleistungen des Bürgerbüros eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Ohne Terminvereinbarung können Sie während der Publikumszeiten folgende Angelegenheiten erledigen:
- Die Abholung von Ausweisen und Pässen
- Die Beantragung eines Führungszeugnisses
- Die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Die Ausstellung einer Melde-, Lebens- oder Haushaltsbescheinigung
- Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins
- Die Auskunft über die Steueridentifikationsnummer (Steuer-Id).
Zuständige Einrichtungen
-
Bürgerbüro
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
- Telefon:
02451 629-933 - Fax:
02451 629-929 - E-Mail:
buergerbuero@geilenkirchen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-933
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E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-933
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E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-933
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E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-933
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E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-933
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E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
Grundsätzlich ist für alle Dienstleistungen des Bürgerbüros eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Ohne Terminvereinbarung können Sie während der Publikumszeiten folgende Angelegenheiten erledigen:
- Die Abholung von Ausweisen und Pässen
- Die Beantragung eines Führungszeugnisses
- Die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Die Ausstellung einer Melde-, Lebens- oder Haushaltsbescheinigung
- Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins
- Die Auskunft über die Steueridentifikationsnummer (Steuer-Id).