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Brücken, Stützmauern und Rückhaltebecken
Beschreibung
Die Brücken werden baulich betreut und instand gehalten. Beschädigungen an Geländern bzw. Schutzplanken können gerne unter Angabe des Ortsteils und der Straße gemeldet werden.
Die Stützmauern werden baulich betreut und instand gehalten. Beschädigungen an Stützmauern können gerne unter Angabe des Ortsteils und der Straße gemeldet werden.
Die Rückhaltebecken werden baulich betreut und der bestimmungsgemäße Betrieb wird gewährleistet. Beschädigungen an Zaunanlagen und Toren an diesen Einrichtungen können gerne unter Angabe des Ortsteils und der Straße gemeldet werden.
Tiefbauamt
Zuständige Einrichtungen
- Tiefbauamt
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- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
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