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Fundbüro
Kurzbeschreibung
Für Fundangelegenheiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Beschreibung
Haben Sie eine Sache verloren, so können Sie dies im Fundbüro erfragen.
Haben Sie eine Sache gefunden, so melden Sie dies bitte unverzüglich im Fundbüro.
Hier wird mit Ihnen gemeinsam eine Fundanzeige aufgenommen über Fundsache, Fundort und Zeit sowie Finderin/Finder.
Soweit sich aus der Fundsache oder den Umständen des Fundes Hinweise ergeben, wird versucht die Eigentümerin/den Eigentümer zu ermitteln und diesen kurzfristig zu verständigen.
Die Fundsache wird in der Regel im Fundbüro in Verwahrung genommen. Die Aufbewahrungsfrist, ab der Anzeige des Fundes, ist 6 Monate. Macht die Eigentümerin/der Eigentümer seine Rechte innerhalb dieser Frist nicht geltend, kann die Finderin/der Finder die Herausgabe der Fundsache verlangen. Ist die Finderin/der Finder nicht interessiert, wird die Fundsache seitens des Fundbüros anderweitig verwertet.
§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bei Abholung der Fundsache
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
Bürgerbüro
In der Regel sofort
Falls sich der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro befindet, kann Ihnen darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausgestellt werden.
Keine
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
- Telefon:
02451 629-933 - Fax:
02451 629-929 - E-Mail:
buergerbuero@geilenkirchen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
Für Fundangelegenheiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Haben Sie eine Sache verloren, so können Sie dies im Fundbüro erfragen.
Haben Sie eine Sache gefunden, so melden Sie dies bitte unverzüglich im Fundbüro.
Hier wird mit Ihnen gemeinsam eine Fundanzeige aufgenommen über Fundsache, Fundort und Zeit sowie Finderin/Finder.
Soweit sich aus der Fundsache oder den Umständen des Fundes Hinweise ergeben, wird versucht die Eigentümerin/den Eigentümer zu ermitteln und diesen kurzfristig zu verständigen.
Die Fundsache wird in der Regel im Fundbüro in Verwahrung genommen. Die Aufbewahrungsfrist, ab der Anzeige des Fundes, ist 6 Monate. Macht die Eigentümerin/der Eigentümer seine Rechte innerhalb dieser Frist nicht geltend, kann die Finderin/der Finder die Herausgabe der Fundsache verlangen. Ist die Finderin/der Finder nicht interessiert, wird die Fundsache seitens des Fundbüros anderweitig verwertet.
§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bei Abholung der Fundsache
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
In der Regel sofort
Falls sich der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro befindet, kann Ihnen darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausgestellt werden.
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7290/show