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BIS: Suche und Detail

Fundbüro

Kurzbeschreibung

Für Fundangelegenheiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Beschreibung

Haben Sie eine Sache verloren, so können Sie dies im Fundbüro erfragen.

Haben Sie eine Sache gefunden, so melden Sie dies bitte unverzüglich im Fundbüro.

Hier wird mit Ihnen gemeinsam eine Fundanzeige aufgenommen über Fundsache, Fundort und Zeit sowie Finderin/Finder.

Soweit sich aus der Fundsache oder den Umständen des Fundes Hinweise ergeben, wird versucht die Eigentümerin/den Eigentümer zu ermitteln und diesen kurzfristig zu verständigen.

 

Die Fundsache wird in der Regel im Fundbüro in Verwahrung genommen. Die Aufbewahrungsfrist, ab der Anzeige des Fundes, ist 6 Monate. Macht die Eigentümerin/der Eigentümer seine Rechte innerhalb dieser Frist nicht geltend, kann die Finderin/der Finder die Herausgabe der Fundsache verlangen. Ist die Finderin/der Finder nicht interessiert, wird die Fundsache seitens des Fundbüros anderweitig verwertet.

 

§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Bei Abholung der Fundsache

  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)

Bürgerbüro

In der Regel sofort

Falls sich der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro befindet, kann Ihnen darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausgestellt werden.

Keine

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen