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Internationaler Führerschein
Kurzbeschreibung
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
Bitte beachten Sie:
Die Bearbeitung und Austellung erfolgt nur durch die Führerscheinstelle des Kreises Heinsberg. Sie können den Antrag beim Bürgerbüro oder beim Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung Heinsberg abgeben. Sofern Sie Ihren Antrag im Bürgerbüro abgeben möchten, berücksichtigen Sie bitte, dass die Bearbeitungsdauer ca. 1-2 Wochen beträgt.
Bei Antragstellung im Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung Heinsberg kann der internationale Führerschein ggf. direkt ausgestellt werden.
Beschreibung
Reisen Sie ins Ausland, können Sie als Übersetzung zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein beantragen.
Der internationale Führerschein übersetzt Ihren nationalen Führerschein jeweils in die englische, russische, spanische und französische Sprache.
§ 25a Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- aktuelles biometrisches Lichtbild Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren
- nationaler Kartenführerschein
Bürgerbüro
1-2 Wochen
Sie müssen im Besitz eines Kartenführerscheines zum Nachweis der inländischen Fahrerlaubnis sein
In Geilenkirchen mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet
13,80 € (für die Antragsannahme)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
- Telefon:
02451 629-933 - Fax:
02451 629-929 - E-Mail:
buergerbuero@geilenkirchen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
Bitte beachten Sie:
Die Bearbeitung und Austellung erfolgt nur durch die Führerscheinstelle des Kreises Heinsberg. Sie können den Antrag beim Bürgerbüro oder beim Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung Heinsberg abgeben. Sofern Sie Ihren Antrag im Bürgerbüro abgeben möchten, berücksichtigen Sie bitte, dass die Bearbeitungsdauer ca. 1-2 Wochen beträgt.
Bei Antragstellung im Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung Heinsberg kann der internationale Führerschein ggf. direkt ausgestellt werden.
Reisen Sie ins Ausland, können Sie als Übersetzung zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein beantragen.
Der internationale Führerschein übersetzt Ihren nationalen Führerschein jeweils in die englische, russische, spanische und französische Sprache.
§ 25a Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- aktuelles biometrisches Lichtbild Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren
- nationaler Kartenführerschein
In Geilenkirchen mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet
1-2 Wochen
Sie müssen im Besitz eines Kartenführerscheines zum Nachweis der inländischen Fahrerlaubnis sein
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7296/show