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Kindertagespflege
Beschreibung
Das Jugendamt vermittelt unter bestimmten Voraussetzungen Kinder zu geeigneten Kindertagespflegepersonen und übernimmt auch die hierfür entstehenden Kosten. Die Eltern leisten einen Elternbeitrag nach den für die Nutzung eines Kindergartenplatzes geltenden Bestimmungen.
Das Jugendamt sorgt für die Qualifizierung und für die fachliche Beratung und Begleitung der Kindertagespflegepersonen. Personen, die interessiert sind, Kindertagespflege zu leisten, können sich beim Jugend- und Sozialamt informieren und bewerben.
Fachberatung Kindertagespflege: Frau Dyong
Sachbearbeitung Kindertagespflegeentgelt und Elternbeiträge der Kindertagespflege: Frau Grafmüller.
§§ 23 und 24 SGBVII
§ 7 Abs.4 S.1 der Gemeindeordnung NRW
Jugend- und Sozialamt
Die persönliche Situation sollte zunächst in einem Gespräch oder Telefonat beschrieben werden. Eventuell erforderliche Antrags- und Erklärungsunterlagen werden ausgegeben.
Zuständig für die Qualifizierung und fachliche Beratung der Kindertagespflegepersonen und die Vermittlung der Kinder ist Frau Dyong
Zuständig für die Heranziehung der Eltern zu Elternbeiträgen und Auszahlung Kindertagespflegegeld ist Frau Grafmüller.
Downloads
- Anfrage zur Kindertagespflege
- Antrag auf Kindertagespflege
- Arbeitszeitbescheinigung, wenn Kind das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Kindertagespflege - Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
- Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen - 2024
- Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen - Prognose 2025
- Informationspflicht nach Art. 13 EU-DSGVO Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
- Richtlinien Kindertagespflege ab 01.01.2025
Zuständige Einrichtungen
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Jugend- und Sozialamt
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- Nikolaus-Becker-Str. 28-34
- 52511 Geilenkirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-318
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E-Mail: katja.dyong@geilenkirchen.de
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-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-341
Das Jugendamt vermittelt unter bestimmten Voraussetzungen Kinder zu geeigneten Kindertagespflegepersonen und übernimmt auch die hierfür entstehenden Kosten. Die Eltern leisten einen Elternbeitrag nach den für die Nutzung eines Kindergartenplatzes geltenden Bestimmungen.
Das Jugendamt sorgt für die Qualifizierung und für die fachliche Beratung und Begleitung der Kindertagespflegepersonen. Personen, die interessiert sind, Kindertagespflege zu leisten, können sich beim Jugend- und Sozialamt informieren und bewerben.
Fachberatung Kindertagespflege: Frau Dyong
Sachbearbeitung Kindertagespflegeentgelt und Elternbeiträge der Kindertagespflege: Frau Grafmüller.
§§ 23 und 24 SGBVII
§ 7 Abs.4 S.1 der Gemeindeordnung NRW
Die persönliche Situation sollte zunächst in einem Gespräch oder Telefonat beschrieben werden. Eventuell erforderliche Antrags- und Erklärungsunterlagen werden ausgegeben.
Zuständig für die Qualifizierung und fachliche Beratung der Kindertagespflegepersonen und die Vermittlung der Kinder ist Frau Dyong
Zuständig für die Heranziehung der Eltern zu Elternbeiträgen und Auszahlung Kindertagespflegegeld ist Frau Grafmüller.
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7690/show