Menü-Anzeige

Kindertagespflege

Beschreibung

Das Jugendamt vermittelt unter bestimmten Voraussetzungen Kinder zu geeigneten Kindertagespflegepersonen und übernimmt auch die hierfür entstehenden Kosten. Die Eltern leisten einen Elternbeitrag nach den für die Nutzung eines Kindergartenplatzes geltenden Bestimmungen.

Das Jugendamt sorgt für die Qualifizierung und für die fachliche Beratung und Begleitung der Kindertagespflegepersonen. Personen, die interessiert sind, Kindertagespflege zu leisten, können sich beim Jugend- und Sozialamt informieren und bewerben.

 

Fachberatung Kindertagespflege: Frau Dyong 

Sachbearbeitung Kindertagespflegeentgelt und Elternbeiträge der Kindertagespflege: Frau Grafmüller.

 

§§ 23 und 24 SGBVII

§ 7 Abs.4 S.1 der Gemeindeordnung NRW

Jugend- und Sozialamt

Die persönliche Situation sollte zunächst in einem Gespräch oder Telefonat beschrieben werden. Eventuell erforderliche Antrags- und Erklärungsunterlagen werden ausgegeben.

Zuständig für die Qualifizierung und fachliche Beratung der Kindertagespflegepersonen und die Vermittlung der Kinder ist Frau Dyong

Zuständig für die Heranziehung der Eltern zu Elternbeiträgen und Auszahlung Kindertagespflegegeld ist Frau Grafmüller.