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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Beschreibung
Leistungen der Eingliederungshilfe kommen in verschiedenen Ausgestaltungen in Betracht. Sie verfolgen insbesondere das Ziel, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufes oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie soweit wie möglich unabhängig von Pflege zuu machen.
§§ 35 a SGB XII
Jugend- und Sozialamt
Zuständige Einrichtungen
- Jugend- und Sozialamt
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- Nikolaus-Becker-Str. 28-34
- 52511 Geilenkirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Stellvertretende Amtsleitung
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Telefon: 02451 629-309
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-313
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-301
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E-Mail: maria.jansen@geilenkirchen.de
Leistungen der Eingliederungshilfe kommen in verschiedenen Ausgestaltungen in Betracht. Sie verfolgen insbesondere das Ziel, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufes oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie soweit wie möglich unabhängig von Pflege zuu machen.
§§ 35 a SGB XII