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Anschriftenänderung KFZ-Schein / Zulassungsbescheinigung Teil I

Beschreibung

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)

 

Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift in Ihrem KFZ-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I ändern lassen. Ziehen Sie innerhalb Geilenkirchens oder innerhalb des Kreises Heinsberg um, können Sie die Anschrift im Bürgerbüro ändern lassen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung erforderlich. 

Sofern Sie nicht innerhalb des Kreises Heinsberg umgezogen sind, ist eine Anschriftenänderung nur beim Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung Heinsberg möglich, siehe Terminvereinbarung online.

§ 13 Absatz 1 Nr. 1 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr

  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • KFZ-Schein / Zulassungsbescheinigung Teil I im Original, zwingend zur Änderung erforderlich

Bürgerbüro

In der Regel sofort

Die Vorsprache durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Benutzen Sie bitte das unter Downloads aufgeführte Formular und legen Sie es bei der Antragstellung vor.

In Geilenkirchen mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet

10,80 € je KFZ-Schein / Zulassungsbescheinigung Teil I

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen