BIS: Suche und Detail
Suche ...
Suche
Anschriftenänderung KFZ-Schein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Beschreibung
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift in Ihrem KFZ-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I ändern lassen. Ziehen Sie innerhalb Geilenkirchens oder innerhalb des Kreises Heinsberg um, können Sie die Anschrift im Bürgerbüro ändern lassen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Sofern Sie nicht innerhalb des Kreises Heinsberg umgezogen sind, ist eine Anschriftenänderung nur beim Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung Heinsberg möglich, siehe Terminvereinbarung online.
§ 13 Absatz 1 Nr. 1 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- KFZ-Schein / Zulassungsbescheinigung Teil I im Original, zwingend zur Änderung erforderlich
Bürgerbüro
In der Regel sofort
Die Vorsprache durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Benutzen Sie bitte das unter Downloads aufgeführte Formular und legen Sie es bei der Antragstellung vor.
In Geilenkirchen mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet
10,80 € je KFZ-Schein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
- Telefon:
02451 629-933 - Fax:
02451 629-929 - E-Mail:
buergerbuero@geilenkirchen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift in Ihrem KFZ-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I ändern lassen. Ziehen Sie innerhalb Geilenkirchens oder innerhalb des Kreises Heinsberg um, können Sie die Anschrift im Bürgerbüro ändern lassen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Sofern Sie nicht innerhalb des Kreises Heinsberg umgezogen sind, ist eine Anschriftenänderung nur beim Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung Heinsberg möglich, siehe Terminvereinbarung online.
§ 13 Absatz 1 Nr. 1 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- KFZ-Schein / Zulassungsbescheinigung Teil I im Original, zwingend zur Änderung erforderlich
In Geilenkirchen mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet
In der Regel sofort
Die Vorsprache durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Benutzen Sie bitte das unter Downloads aufgeführte Formular und legen Sie es bei der Antragstellung vor.