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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Beschreibung

Erforderliche Bescheinigung zur Bildung von Wohnungseigentum.

Durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass sog. Teileigentum bzw. eine Eigentumswohnung hinreichend von anderen Räumen, Wohnungen und Gebäudeteilen abgeschlossen ist.

Wohnungseigentumsgesetz

Amt für Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Hochbau

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen