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Altöl

Beschreibung

Altöl muss von den Vertreibern (z.B. Tankstellen, Supermärkte, KFZ-Handel) in der Menge, in der sie eingekauft haben, kostenlos zurück genommen werden. Bewahren Sie daher den Kassenzettel oder andere Belege auf, um bei der späteren Rückgabe Probleme zu vermeiden.

Altölverordnung

Altöl kann nicht durch die Stadt Geilenkirchen entsorgt werden.

Die Entsorgung von Altöl ist auf dem oben beschriebenen Weg kostenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen