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Brunnen
Beschreibung
Die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen ist erlaubnispflichtig. Fragen zur Errichtung von Brunnenanlagen und zur Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme beantwortet Ihnen die Untere Wasserbehörde des Kreises Heinsberg, Herr Klassen, Telefon 02452 136119.
Tiefbauamt
Zuständige Einrichtungen
- Tiefbauamt
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- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
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