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Gartenwasserzähler
Beschreibung
Bei der Ermittlung der Schmutzwassermengen können die auf dem Grundstück anderweitig verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen abgezogen werden, die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden.
Unter welchen Voraussetzungen eine Anerkennung der Abzugsmengen bei der Schmutzwassergebühr erfolgen kann, entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Merkblatt. Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch.
Ein vorgefertigtes Antragsformular steht ebenfalls weiter unten aufgeführt zum Download bereit. beigefügt. Bitte senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt per Post oder Email an die Stadtverwaltung zurück.
Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen in der Stadt Geilenkirchen, hat der Gebührenpflichtige der Stadt jährlich jeweils bis zum 15. Januar des Folgejahres die verbrauchten Wassermengen unaufgefordert anzuzeigen. Die Mitteilung erfolgt an das Steueramt der Stadt Geilenkirchen. Hierbei sind folgende Angaben zu machen: Objekt (Anschrift), Kassenzeichen, Zählernummer und Zählerstand.
Sind Unterlagen unvollständig oder ist für den von Ihnen angegebenen Zweck eine Reduzierung der Schmutzwassergebühr nicht möglich, erhalten Sie hierüber eine Information.
Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen in der Stadt Geilenkirchen
Gemäß der 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen in der Stadt Geilenkirchen (Ratsbeschluss vom 21.06.2023, veröffentlicht am 23.06.2023), wird für die Bearbeitung des Antrags eine Gebühr von 70 € fällig, ist ein Ortstermin für die Verplombung nötig, sind 100 € fällig.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Tiefbauamt
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-248
-
E-Mail: wasserzaehler@geilenkirchen.de
Bei der Ermittlung der Schmutzwassermengen können die auf dem Grundstück anderweitig verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen abgezogen werden, die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden.
Unter welchen Voraussetzungen eine Anerkennung der Abzugsmengen bei der Schmutzwassergebühr erfolgen kann, entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Merkblatt. Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch.
Ein vorgefertigtes Antragsformular steht ebenfalls weiter unten aufgeführt zum Download bereit. beigefügt. Bitte senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt per Post oder Email an die Stadtverwaltung zurück.
Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen in der Stadt Geilenkirchen, hat der Gebührenpflichtige der Stadt jährlich jeweils bis zum 15. Januar des Folgejahres die verbrauchten Wassermengen unaufgefordert anzuzeigen. Die Mitteilung erfolgt an das Steueramt der Stadt Geilenkirchen. Hierbei sind folgende Angaben zu machen: Objekt (Anschrift), Kassenzeichen, Zählernummer und Zählerstand.
Sind Unterlagen unvollständig oder ist für den von Ihnen angegebenen Zweck eine Reduzierung der Schmutzwassergebühr nicht möglich, erhalten Sie hierüber eine Information.
Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen in der Stadt Geilenkirchen
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8429/show