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Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro
Beschreibung
Grundsätzlich ist für alle Dienstleistungen des Bürgerbüros eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit uns. Die Terminvereinbarung können Sie gerne online oder telefonisch unter der Rufnummer 629 933 erledigen.
Ohne Terminvereinbarung können Sie während der Publikumszeiten des Bürgerbüros für folgende Angelegenheiten vorsprechen:
- Die Abholung von Ausweisen oder Pässen
- Die Beantragung eines Führungszeugnisses
- Die Beantragung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister
- Die Ausstellung einer Melde-, Lebens- oder Haushaltsbescheinigung
- Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins
- Das Erfragen der Steueridentifikationsnummer.
Bürgerbüro
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Bürgerbüro
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- Straße: Markt Hausnummer: 9
- PLZ: 52511 Ort: Geilenkirchen
-
- Telefon:
02451 629-933 - Fax:
02451 629-929 - E-Mail:
buergerbuero@geilenkirchen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-933
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E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-933
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E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-933
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E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-933
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E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-933
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E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
Grundsätzlich ist für alle Dienstleistungen des Bürgerbüros eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit uns. Die Terminvereinbarung können Sie gerne online oder telefonisch unter der Rufnummer 629 933 erledigen.
Ohne Terminvereinbarung können Sie während der Publikumszeiten des Bürgerbüros für folgende Angelegenheiten vorsprechen:
- Die Abholung von Ausweisen oder Pässen
- Die Beantragung eines Führungszeugnisses
- Die Beantragung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister
- Die Ausstellung einer Melde-, Lebens- oder Haushaltsbescheinigung
- Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins
- Das Erfragen der Steueridentifikationsnummer.
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9295/show