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eID Karte für Unionsbürger beantragen

Beschreibung

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)

 

Ab dem 1. Januar 2021 können Sie als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, wenn Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.

Mit dieser neuen Chipkarte können Sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen.

In dem Chip der eID-Karte wird auch Ihre Anschrift gespeichert. Sind Sie erst nach Deutschland gezogen, müssen Sie sich bei einer deutschen Meldebehörde anmelden.

  • ŸeID-Karte-Gesetz
  • Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)

Identitätsnachweis (z.B. gültiger ausländischer Personalausweis oder Reisepass)

Bürgerbüro

Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe.

Weitere Informationen finden Sie im Personalausweisportal.

  • ŸBürgerin/Bürger der Europäischen Union (EU) oder
  • Angehörige/Angehöriger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • mindestens 16 Jahre alt
  • in Geilenkirchen mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet

37,00 €    (gültig für 10 Jahre)

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen