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Steueridentifikationsnummer erfragen
Kurzbeschreibung
Für die Erfragung der Steueridentifikationsnummer benötigen Sie keinen Termin! Sie können hierfür täglich zu den angegebenen Öffnungszeiten im Bürgerbüro vorsprechen.
Alternativ können Sie auch Ihre Steueridentifikationsnummer direkt online beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen.
Beschreibung
Die Steueridentifikationsnummer ist eine elfstellige Identifikationsnummer, von in Deutschland gemeldeten Bürgern, für Steuerzwecke. Sie wird einmalig, in der Regel nach der Geburt oder nach erstmaliger Anmeldung in Deutschland, vergeben und begleitet Sie ein Leben lang.
Sie finden Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung, Ihrem Einkommenssteuerbescheid, dem Informationsschreiben des Finanzamtes oder Sie können sie online anfragen beim Bundeszentralamt für Steuern.
Auskunft auch beim Bürgerbüro
Eine schriftliche Bestätigung über die im Melderegister geführte Steuer-ID kann bei persönlicher Vorsprache und unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments im Bürgerbüro gegen Gebühr direkt ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie:
Sie können jemanden schriftlich bevollmächtigen, für Sie die Steuer-ID zu erfragen. Geben Sie der Person neben der Vollmacht zusätzlich Ihren Personalausweis mit. Die oder der Bevollmächtigte muss bei der Auskunftserteilung auch den eigenen Ausweis vorlegen können.
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- ggf. Vollmacht
Bürgerbüro
In der Regel sofort
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern.
In Geilenkirchen mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet
9,00 €
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Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
- Telefon:
02451 629-933 - Fax:
02451 629-929 - E-Mail:
buergerbuero@geilenkirchen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
Für die Erfragung der Steueridentifikationsnummer benötigen Sie keinen Termin! Sie können hierfür täglich zu den angegebenen Öffnungszeiten im Bürgerbüro vorsprechen.
Alternativ können Sie auch Ihre Steueridentifikationsnummer direkt online beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen.
Die Steueridentifikationsnummer ist eine elfstellige Identifikationsnummer, von in Deutschland gemeldeten Bürgern, für Steuerzwecke. Sie wird einmalig, in der Regel nach der Geburt oder nach erstmaliger Anmeldung in Deutschland, vergeben und begleitet Sie ein Leben lang.
Sie finden Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung, Ihrem Einkommenssteuerbescheid, dem Informationsschreiben des Finanzamtes oder Sie können sie online anfragen beim Bundeszentralamt für Steuern.
Auskunft auch beim Bürgerbüro
Eine schriftliche Bestätigung über die im Melderegister geführte Steuer-ID kann bei persönlicher Vorsprache und unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments im Bürgerbüro gegen Gebühr direkt ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie:
Sie können jemanden schriftlich bevollmächtigen, für Sie die Steuer-ID zu erfragen. Geben Sie der Person neben der Vollmacht zusätzlich Ihren Personalausweis mit. Die oder der Bevollmächtigte muss bei der Auskunftserteilung auch den eigenen Ausweis vorlegen können.
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- ggf. Vollmacht
In Geilenkirchen mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet
In der Regel sofort
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern.
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9299/show