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Abbruch von Gebäuden
Kurzbeschreibung
Antrag auf Genehmigung bzw. Anzeige der Beseitigung von Anlagen
Ob ein Antrag oder eine Anzeige zur Beseitigung einer Anlage gestellt werden muss, hängt davon ab, ob die gesamte Anlage oder nur ein Teil davon entfernt wird: Bei der vollständigen Beseitigung einer baulichen Anlage kann in bestimmten Fällen ein Antrag auf Genehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. (Wird nur ein Teil der Anlage entfernt, handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Änderung der baulichen Anlage, die ebenfalls einen entsprechenden Antrag erfordert.)
Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen
Wenn Sie eine bauliche Anlage vollständig entfernen möchten, müssen Sie dies in vielen Fällen der Baubehörde anzeigen.
§ 62 Abs. 3 BauO NRW
Amt für Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Hochbau
Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsichtsamt
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-205
-
E-Mail: johannes.erkens@geilenkirchen.de
Antrag auf Genehmigung bzw. Anzeige der Beseitigung von Anlagen
Ob ein Antrag oder eine Anzeige zur Beseitigung einer Anlage gestellt werden muss, hängt davon ab, ob die gesamte Anlage oder nur ein Teil davon entfernt wird: Bei der vollständigen Beseitigung einer baulichen Anlage kann in bestimmten Fällen ein Antrag auf Genehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. (Wird nur ein Teil der Anlage entfernt, handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Änderung der baulichen Anlage, die ebenfalls einen entsprechenden Antrag erfordert.)
Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen
Wenn Sie eine bauliche Anlage vollständig entfernen möchten, müssen Sie dies in vielen Fällen der Baubehörde anzeigen.
§ 62 Abs. 3 BauO NRW
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9665/showHier gelangen Sie zum Bauportal.NRW – Alles zum Bauen in Nordrhein-Westfalen
Hier finden Sie den Erhebungsbogen für die Bautätigkeitenstatistik.
Aufteilung der bauaufsichtlichen Bezirke:
- Bezirk 1: Frau Neugebauer
- Bezirk 2: Herr Brauner
- Bezirk 3: Herr Erkens