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Abbruch von Gebäuden

Kurzbeschreibung

Antrag auf Genehmigung bzw. Anzeige der Beseitigung von Anlagen

Ob ein Antrag oder eine Anzeige zur Beseitigung einer Anlage gestellt werden muss, hängt davon ab, ob die gesamte Anlage oder nur ein Teil davon entfernt wird: Bei der vollständigen Beseitigung einer baulichen Anlage kann in bestimmten Fällen ein Antrag auf Genehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. (Wird nur ein Teil der Anlage entfernt, handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Änderung der baulichen Anlage, die ebenfalls einen entsprechenden Antrag erfordert.)

 

Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen

Wenn Sie eine bauliche Anlage vollständig entfernen möchten, müssen Sie dies in vielen Fällen der Baubehörde anzeigen.

 

§ 62 Abs. 3 BauO NRW

Amt für Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Hochbau

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen