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Bauanträge / Baugenehmigung

Beschreibung

 
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Antrag (§ 64 BauO NRW 2018)

Das vereinfachte Verfahren wird bei Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden und Anlagen, die keine Sonderbauten sind, durchgeführt. Die Bauaufsichtsbehörde prüft im vereinfachten Verfahren nur einen Teil der baurechtlichen Vorschriften, während die Bauherrschaft und weitere Fachleute für die Einhaltung der nicht geprüften Vorschriften verantwortlich sind. Ob Ihr Vorhaben dazugehört, erfahren Sie hier. 

 

Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten: Antrag (§ 65 BauO NRW 2018)

Das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 wird durchgeführt bei der Errichtung und Änderung von Anlagen, die große Sonderbauten sind. 

 

Aufteilung der bauaufsichtlichen Bezirke: 
  • Bezirk 1: Frau Neugebauer
  • Bezirk 2: Herr Brauner 
  • Bezirk 3: Herr Erkens

 

§ 64 BauO NRW

§ 65 BauO NRW

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen