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 Bauordnungsbehördliche Verfahren

Bauordnungsbehördliche Maßnahmen dienen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die durch Verstöße gegen geltendes Baurecht entstehen. Entsprechende Verstöße sind insbesondere ungenehmigte Errichtungen, Umbauten oder Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen oder mangelnde Unterhaltungen baulicher Anlagen, sodass von diesen eine Gefahr ausgeht.

Zuständige Einrichtung

Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Bauordnungsbehördliche Verfahren

Bauordnungsbehördliche Maßnahmen dienen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die durch Verstöße gegen geltendes Baurecht entstehen. Entsprechende Verstöße sind insbesondere ungenehmigte Errichtungen, Umbauten oder Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen oder mangelnde Unterhaltungen baulicher Anlagen, sodass von diesen eine Gefahr ausgeht.

Bauordnungsbehördliche Aufgaben https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10751/show
Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
Markt 9 52511 Geilenkirchen

Herr

Kalus

Sachbearbeitung

231

02451 629-222
patrick.kalus@geilenkirchen.de

Herr

Geraths

Sachbearbeitung

220

02451 629-226
heinz-hubert.geraths@geilenkirchen.de

Herr

van Hall

Sachbearbeitung

220a

02451 629-219
oliver.vanhall@geilenkirchen.de