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Beurkundungen durch das Jugendamt
Beurkundungen der in § 59 SGB VIII genannten Fälle. Hierbei handelt es sich insbesondere um Vaterschaftsanerkenntnisse, Sorgerechtserklärungen und Unterhaltstitulierungen.
Rechtsgrundlagen
§ 59 SGB VIII
Unterlagen
Personalausweis, Geburtsurkunde des Kindes (soweit vorhanden), Geburtsurkunden der Eltern
Weitere Informationen
Je nach Art der Beurkundugen sind im Einzelfall voraussichtlich weitere Unterlagen erforderlich.
Zuständige Einrichtung
Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Beurkundungen der in § 59 SGB VIII genannten Fälle. Hierbei handelt es sich insbesondere um Vaterschaftsanerkenntnisse, Sorgerechtserklärungen und Unterhaltstitulierungen.
§ 59 SGB VIII
Personalausweis, Geburtsurkunde des Kindes (soweit vorhanden), Geburtsurkunden der Eltern
Je nach Art der Beurkundugen sind im Einzelfall voraussichtlich weitere Unterlagen erforderlich.
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10753/show