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 Beurkundungen durch das Jugendamt

Beurkundungen der in § 59 SGB VIII genannten Fälle. Hierbei handelt es sich insbesondere um Vaterschaftsanerkenntnisse, Sorgerechtserklärungen und Unterhaltstitulierungen.

Rechtsgrundlagen

§ 59 SGB VIII

Unterlagen

Personalausweis, Geburtsurkunde des Kindes (soweit vorhanden), Geburtsurkunden der Eltern

Weitere Informationen

Je nach Art der Beurkundugen sind im Einzelfall voraussichtlich weitere Unterlagen erforderlich.

Zuständige Einrichtung

Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail: