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Hausanschlüsse
Auskünfte über die Lage der Grundstücksanschlussleitungen können für Neubauvorhaben und auch für bestehende Gebäude beim Tiefbauamt eingeholt werden.
Bei der Neueinrichtung von Hausanschlussleitungen auf einem privaten Grundstück hat der Grundstückseigentümer eine geeignete Inspektionsöffnung auf seinem Grundstück außerhalb des Gebäudes einzubauen.
Zuständige Einrichtung
Tiefbauamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Herr Kroschewski: Stellvertretende Amtsleitung
Tel: 02451 629-217
E-Mail: andreas.kroschewski@geilenkirchen.de
Tel: 02451 629-217
E-Mail: andreas.kroschewski@geilenkirchen.de