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Hilfe zur Pflege / Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes / Haushaltshilfe
Hilfe zur Pflege als Leistung der Sozialhilfe kommt in Betracht, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen und kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen zur Deckung der durch die Pflegebedürftigkeit entstehenden Kosten für die ambulante Pflege zur Verfügung steht.
Personen mit eigenem Haushalt sollen Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes erhalten, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und eine Weiterführung des Haushaltes geboten ist.
Weitere Informationen
Seit dem 01.01.2017 erfolgt die Sachbearbeitung für die Hilfe zur Pflege und für die Weiterführung des Haushaltes durch das Amt für Soziales bei der Kreisverwaltung Heinsberg.
Einen Wegweiser zur Beantragung der HIlfe entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Informationsblatt. Darin finden Sie auch die entsprechenden Ansprechparnter.
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Zuständige Einrichtung
Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Hilfe zur Pflege als Leistung der Sozialhilfe kommt in Betracht, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen und kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen zur Deckung der durch die Pflegebedürftigkeit entstehenden Kosten für die ambulante Pflege zur Verfügung steht.
Personen mit eigenem Haushalt sollen Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes erhalten, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und eine Weiterführung des Haushaltes geboten ist.
Seit dem 01.01.2017 erfolgt die Sachbearbeitung für die Hilfe zur Pflege und für die Weiterführung des Haushaltes durch das Amt für Soziales bei der Kreisverwaltung Heinsberg.
Einen Wegweiser zur Beantragung der HIlfe entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Informationsblatt. Darin finden Sie auch die entsprechenden Ansprechparnter.
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10984/show