BIS: Suche und Detail
Suche ...
Kanalanschlussbeiträge
Für die Möglichkeit, ein baulich nutzbares Grundstück an die öffentliche Schmutz- oder Regenwasserentwässerung anzuschließen, wird ein Beitrag erhoben. Die Beitragshöhe richtet sich nach Größe, Art und Maß der baulichen Nutzung des Grundstücks. Der Kanalanschlussbeitrag kann für ein Grundstück nur einmal erhoben werden.
Rechtsgrundlagen
§ 8 KAG, Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen, Abwasserbeseitigungssatzung
Downloads
Zuständige Einrichtung
Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02451 629-224
E-Mail: rene.vondendriesch@geilenkirchen.de
Für die Möglichkeit, ein baulich nutzbares Grundstück an die öffentliche Schmutz- oder Regenwasserentwässerung anzuschließen, wird ein Beitrag erhoben. Die Beitragshöhe richtet sich nach Größe, Art und Maß der baulichen Nutzung des Grundstücks. Der Kanalanschlussbeitrag kann für ein Grundstück nur einmal erhoben werden.
§ 8 KAG, Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen, Abwasserbeseitigungssatzung
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11051/show