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 Kreisverkehre

Die Kreisverkehre im Stadtgebiet werden vom städt. Bauhof unterhalten. 

Schäden werden durch das Teifbauamt an den entsprechenden Baulastträger weitergegeben.

Zuständige Einrichtung

Tiefbauamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: