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Mietschuldenübernahme
Im Rahmen der Sozialhilfe können Schulden übernommen werden, wenn dies zur Sicherung einer Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist.
Unterlagen
Nachweise über die wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse nach Absprache mit dem Sachbearbeiter
Weitere Informationen
Empfänger von Arbeitslosengeld II wenden sich bitte an das Jobcenter
Zuständige Einrichtung
Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Im Rahmen der Sozialhilfe können Schulden übernommen werden, wenn dies zur Sicherung einer Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist.
Nachweise über die wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse nach Absprache mit dem Sachbearbeiter
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https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11107/show