BIS: Suche und Detail
Suche ...
Mietspiegel
Die Stadt Geilenkirchen hat im Jahr 1996 den ersten einfachen Mietspiegel nach §§ 558, 558 a-d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erstellt, der dann für die Zeit vom 01.01.1997 bis 31.12.1998 gültig wurde. Der einfache Mietspiegel ist alle 2 Jahre in Absprache mit dem Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümerverein Geilenkirchen und Umgebung sowie dem Mieterschutzverein e.V. für Aachen und Umgebung dem allgemeinen Preisniveau anzupassen und durch den Rat der Stadt Geilenkirchen zu beschließen.
Rechtsgrundlagen
§§ 558, 558 a-d (BGB)
Downloads
Zuständige Einrichtung
Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Die Stadt Geilenkirchen hat im Jahr 1996 den ersten einfachen Mietspiegel nach §§ 558, 558 a-d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erstellt, der dann für die Zeit vom 01.01.1997 bis 31.12.1998 gültig wurde. Der einfache Mietspiegel ist alle 2 Jahre in Absprache mit dem Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümerverein Geilenkirchen und Umgebung sowie dem Mieterschutzverein e.V. für Aachen und Umgebung dem allgemeinen Preisniveau anzupassen und durch den Rat der Stadt Geilenkirchen zu beschließen.
§§ 558, 558 a-d (BGB)
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11108/show