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 Rechnungsprüfung

Die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung umfassen:

  1. die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
  2. die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde und ihrer Sondervermögen sowie die Vornahme der Prüfungen,
  3. bei Durchführung der Finanzbuchhaltung mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung (DV-Buchführung) der Gemeinde und ihrer Sondervermögen die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung,
  4. die Prüfung der Finanzvorfälle gmäß § 100 Absatz 4 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW S. 158) in der jeweils geltenden Fassung,
  5. die Prüfung der Vergaben sowie
  6. die Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems.

Die örtliche Rechnungsprüfung kann ferner folgende Aufgaben wahrnehmen:

  1. die Prüfung der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung,
  2. die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Eigenbetriebe und anderer Einrichtungen der Gemeinde nach § 107 Absatz 2
  3. die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafterin, Aktionärin oder Mitglied in Geselschaften und anderen Vereinigungen des privaten Rechts oder in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß § 114a sowie die Buch- und Betriebsführung, die sich die Gemeinde bei einer Beteiligung, bei der Hingabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat.

Rechtsgrundlagen

§ 104 Gemeindeordnung NRW, Rechnungsprüfungsordnung

Weitere Informationen

Die Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes betrifft nur den internen Dienstbetrieb der Verwaltung.

Zuständige Einrichtung

Rechnungsprüfungsamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Rechnungsprüfung

Die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung umfassen:

  1. die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
  2. die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde und ihrer Sondervermögen sowie die Vornahme der Prüfungen,
  3. bei Durchführung der Finanzbuchhaltung mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung (DV-Buchführung) der Gemeinde und ihrer Sondervermögen die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung,
  4. die Prüfung der Finanzvorfälle gmäß § 100 Absatz 4 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW S. 158) in der jeweils geltenden Fassung,
  5. die Prüfung der Vergaben sowie
  6. die Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems.

Die örtliche Rechnungsprüfung kann ferner folgende Aufgaben wahrnehmen:

  1. die Prüfung der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung,
  2. die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Eigenbetriebe und anderer Einrichtungen der Gemeinde nach § 107 Absatz 2
  3. die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafterin, Aktionärin oder Mitglied in Geselschaften und anderen Vereinigungen des privaten Rechts oder in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß § 114a sowie die Buch- und Betriebsführung, die sich die Gemeinde bei einer Beteiligung, bei der Hingabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat.

Die Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes betrifft nur den internen Dienstbetrieb der Verwaltung.

Prüfung, Rechnungsprüfungsamt, Rechnungsprüfungsordnung https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11221/show
Rechnungsprüfungsamt
Markt 9 52511 Geilenkirchen

Herr

Reyans

Amtsleitung

409

02451 629-409
karl-heinz.reyans@geilenkirchen.de

Herr

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Sachbearbeitung

409

02451 629-410
axel.minning@geilenkirchen.de