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Rechnungsprüfung
Die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung umfassen:
- die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
- die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde und ihrer Sondervermögen sowie die Vornahme der Prüfungen,
- bei Durchführung der Finanzbuchhaltung mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung (DV-Buchführung) der Gemeinde und ihrer Sondervermögen die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung,
- die Prüfung der Finanzvorfälle gmäß § 100 Absatz 4 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW S. 158) in der jeweils geltenden Fassung,
- die Prüfung der Vergaben sowie
- die Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems.
Die örtliche Rechnungsprüfung kann ferner folgende Aufgaben wahrnehmen:
- die Prüfung der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung,
- die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Eigenbetriebe und anderer Einrichtungen der Gemeinde nach § 107 Absatz 2
- die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafterin, Aktionärin oder Mitglied in Geselschaften und anderen Vereinigungen des privaten Rechts oder in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß § 114a sowie die Buch- und Betriebsführung, die sich die Gemeinde bei einer Beteiligung, bei der Hingabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat.
Rechtsgrundlagen
§ 104 Gemeindeordnung NRW, Rechnungsprüfungsordnung
Weitere Informationen
Die Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes betrifft nur den internen Dienstbetrieb der Verwaltung.
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Zuständige Einrichtung
Rechnungsprüfungsamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: