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 Satzungen

Satzungen sind Rechtsnormen, die von Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Städte und Gemeinden) zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten erlassen werden.

Die Stadt Geilenkirchen kann daher im Rahmen ihrer gesetzlichen Autonomie Satzungen erlassen und Regeln zur Verfassung, Organisation und zu den Selbstverwaltungsaufgaben aufstellen. Satzungen sind öffentich bekanntzumachen.

Hier finden Sie alle aktuellen Satzungen und Richtlinien sowie den aktuellen Haushaltsplan der Stadt Geilenkirchen. 

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Zuständige Einrichtung

Hauptamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Satzungen

Satzungen sind Rechtsnormen, die von Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Städte und Gemeinden) zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten erlassen werden.

Die Stadt Geilenkirchen kann daher im Rahmen ihrer gesetzlichen Autonomie Satzungen erlassen und Regeln zur Verfassung, Organisation und zu den Selbstverwaltungsaufgaben aufstellen. Satzungen sind öffentich bekanntzumachen.

Hier finden Sie alle aktuellen Satzungen und Richtlinien sowie den aktuellen Haushaltsplan der Stadt Geilenkirchen. 

Ortsrecht, Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen, Zuständigkeitsordnung, Richtlinien, Beitragssatzung, Abwasserbeseitigungssatzung, Benutzungsordnung, Gebührensatzung, Geschäftsordnung, Ehrenbezeichnungen, Förderung, Satzung über die Erhebung, Beitragssatzung, Haushalt, Rechtsnormen, Regelungen, Regeln, Verfassung, Organisation, Selbstverwaltung, https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11225/show
Hauptamt
Markt 9 52511 Geilenkirchen