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Satzungen
Satzungen sind Rechtsnormen, die von Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Städte und Gemeinden) zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten erlassen werden.
Die Stadt Geilenkirchen kann daher im Rahmen ihrer gesetzlichen Autonomie Satzungen erlassen und Regeln zur Verfassung, Organisation und zu den Selbstverwaltungsaufgaben aufstellen. Satzungen sind öffentich bekanntzumachen.
Hier finden Sie alle aktuellen Satzungen und Richtlinien sowie den aktuellen Haushaltsplan der Stadt Geilenkirchen.
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- Abwasserbeseitigungssatzung (Entwässerungssatzung)
- Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei
- Benutzungsordnung für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Geilenkirchen
- Friedhofsgebührensatzung
- Gebührensatzung der Stadt Geilenkirchen für die Abfallbeseitigung
- Geschäftsordnung für den Rat
- Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen
- Hundesteuersatzung
- Richtlinien für die Verleihung von Ehrenbezeichnungen
- Satzung der Stadt Geilenkirchen über das Friedhofs- und Bestattungswesen
- Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Erschließungsbeitragen
- Satzung der Stadt Geilenkirchen für das Jugendamt
- Satzung über besondere Anforderungen an Bauliche Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten im Bereich des Stadtkerns Geilenkirchen
- Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Benutzung der öffentlichen Grün-, Park- und Spielanlagen in der Stadt Geilenkirchen
- Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
- Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr
- Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Errichtung und Erhaltung von städt. Obdachlosenunterkünften
- Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen
- Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern - Hebesatzsatzung -
- Satzung über die Festsetzung einer Verdienstausfallentschädigung an beruflich selbständige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr
- Satzung der Stadt Geilenkirchen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadtzentrum Geilenkirchen" (Sanierungssatzung)
- Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
- Satzung der Stadt Geilenkirchen zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a-135 c Baugesetzbuch BauGB
- Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Geilenkirchen
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen
- Satzung über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 6 BauO NW
- Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden
- Verwaltungsgebührensatzung
- Zuständigkeitsordnung
- Vorkaufsrechtssatzung Nr. 1 der Stadt Geilenkirchen mit Anlage
- Haushaltsplan 2024
- Abwassergebührensatzung und Kanalanschlussbeiträge
- Rechnungsprüfungsordnung
Zuständige Einrichtung
Hauptamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
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