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 Straßenreinigungsgebühren

Nach dem Gesetz über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz-StrReinG NW) und die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) werden Straßenreinigungsgebühren erhoben.

Gebührenmaßstab ist die maßgebende Grundstücksseite.

Benutzungsgebühr je Meter

a) Straßenreinigung inkl. der Winterwartung gem. § 4 des Straßenverzeichnisses          1,43 €

b) Winterwartung gem. § 2 des Straßenverzeichnisses                                0,35 €/lfd. Meter

Rechtsgrundlagen

Straßenreinigungsgesetz-StrReinGNW

Straßenreinigungs- und Gebührensatzung

Zuständige Einrichtung

Kämmerei
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen